Neue Regeln für „E-Mopeds“
Das gilt ab 1. Oktober 2026
Worum geht es?
Sogenannte „E-Mopeds“ – also E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max 250 Watt Nenndauerleistung – sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt. Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds: Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend. Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten.
Auf einen Blick
- Führerschein: mind. Klasse AM
- Zulassung: inkl. Nummerntaferl
- Versicherung: Kfz-Haftpflicht
- Motorradhelmpflicht für E-Mopeds: kein Fahrradhelm
- Fahrbahn benützen: Radfahranlagen sind tabu
Die wichtigsten Fragen und Antworten
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